Liebe Experten,
ein weiterbeschäftigter, privat versicherter Rentner (Beitragsgruppenschlüssel 0320) erhält einen AG-Zuschuss zur privaten KV (Kosten der KV insgesamt 900 €). Mitarbeiter erhält ein SV-Brutto von € 4.200,00 Dieser wird leider in zwei unterschiedlichen System unterschiedlich berechnet.
System 1 = Hälfte allgemeiner Beitragssatz KV 14,5 + Hälfte Zusatzbeitrag 2,5 = 8,55% Zuschuss = € 359,10
System 2 = Hälfte ermäßigter Beitragssatz KV 14,00 + Hälfte Zusatzbeitrag 2,5 = 8,25 % Zuschuss = € 346,50
Welche der beiden Berechnungen ist unter Zugrundlegung des SV-pflichtigen Entgeltes von € 4200,00 im Jahr 2025 korrekt?
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!
Liebe Grüße Emmely