Hallo,
ich habe hier einen nicht tarifgebundenen Mandanten (Malerbetrieb, Tarif Bau). Der Teil Weihnachtsgeld ist nicht allgemeinverbindlich und der Mandant ist nicht in der Gewerkschaft.
Bei dem Mandanten sind keine Arbeitsverträge vorhanden. Da der Mandant sich aber an den Tarifvertrag lehnt hat er in den letzten Jahren auch Weihnachtsgeld gezahlt. Hierdurch ist natürlich schon eine betriebliche Übung entstanden. Bzw. wurde bei der jährlichen Zahlung immer ein gesondertes Schreiben über einen Freiwilligkeitsvorbehalt ausgehändigt, was auch jeder Arbeitnehmer unterschrieben hat. Dadurch wurde die betriebliche Übung ja vermieden quasi. Nun möchte der Mandant aber die Höhe des Weihnachtsgeldes reduzieren und eine Teil Inlfationsausgleichsprämie zahlen. Das müsste doch aufgrund des Freiwilligkeitsvorbehalt möglich sein. Lieben Dank.