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  • 01
    Höhe PV-Beitragssatz bei im Ausland lebenden Kindern

    Guten Tag, ich habe folgende Frage: Für eine Arbeitnehmerin mit nichtdeutscher Staatsbürgerschaft wurden im digitalen Nachweisverfahren keine Kinder zurückgemeldet. Sie hat aber drei Kinder, für die nun auch Geburtsurkunden als Nachweis vorliegen. Die Kinder leben derzeit allerdings im Ausland. Ich habe gelesen, dass es für die Elterneigenschaft (also die Abrechnung ohne Beitragszuschlag) unerheblich ist, wenn die Kinder im Ausland leben oder dort geboren sind. Gilt dies auch für die Berücksichtigung der Anzahl der Kinder? Kann ich in diesem Fall mit dem auf 1,3 % reduzierten Beitragssatz für die AN abrechenn?

    Im Voraus vielen Dank

    K. Böge

  • 02
    RE: Höhe PV-Beitragssatz bei im Ausland lebenden Kindern

    Hallo K. Böge,
     
    die pflegebeitragsrelevanten Daten im Rahmen des „Datenaustausch Beitragsdifferenzierung Pflegeversicherung (DaBPV)“ beruhen ausschließlich auf steuerrechtlichen Daten. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) trifft mit der ermittelten Elterneigenschaft sowie der Anzahl der Kinder keine abschließende sozialrechtliche Entscheidung. Insofern bietet das DaBPV nicht für alle Mitglieder eine verbindliche Grundlage zur kinderanzahlbezogenen Beitragsbemessung in der Pflegeversicherung.
     
    In Einzelfällen sind abweichende Entscheidungen der Arbeitgeber zugelassen und erforderlich. Damit sind die Arbeitgeber berechtigt und verpflichtet, abweichend von den Daten des BZSt, die selbst erhobenen Daten für die Beitragserhebung zu verwenden.
     
    Da in Ihrem Fall die entsprechenden Nachweise vorliegen, kann für
    die Berücksichtigung der lebenslangen Elterneigenschaft (Abrechnung mit dem Basiswert ohne Beitragszuschlag), sowie für die Berücksichtigung des Beitragsabschlags im Sinne des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) eine Berücksichtigung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs des jeweiligen Kindes erfolgen, unabhängig davon, dass die Kinder im Ausland leben.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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