Guten Tag, ich habe folgende Frage: Für eine Arbeitnehmerin mit nichtdeutscher Staatsbürgerschaft wurden im digitalen Nachweisverfahren keine Kinder zurückgemeldet. Sie hat aber drei Kinder, für die nun auch Geburtsurkunden als Nachweis vorliegen. Die Kinder leben derzeit allerdings im Ausland. Ich habe gelesen, dass es für die Elterneigenschaft (also die Abrechnung ohne Beitragszuschlag) unerheblich ist, wenn die Kinder im Ausland leben oder dort geboren sind. Gilt dies auch für die Berücksichtigung der Anzahl der Kinder? Kann ich in diesem Fall mit dem auf 1,3 % reduzierten Beitragssatz für die AN abrechenn?
Im Voraus vielen Dank
K. Böge