Liebes Experten-Team,
wir haben mal wieder einen Vorgang, bei dem wir Ihre Hilfe benötigen würden.
Und zwar haben wir einen Mitarbeiter, der sei 07.01.2026 bis laufend erkrankt ist. Zu dieser Krankheit gibt es noch eine anrechenbare Vorerkrankung. Die Vorerkrankung war für den Zeitraum 24.11.2025 bis 03.12.2025. Die Entgeltforderung endet am 07.02.2026.
Ausschlaggebend für die Ermittlung des Krankengeldes von der Krankenkasse ist der letzte, ganze abgerechnete Monat vor Beginn der Erkrankung. Unseres Erachtens wäre das der Oktober 2025, ist dies korrekt?
Da der Mitarbeiter Anspruch auf das gesetzlich höchste Krankentagegeld hat, jetzt unsere Frage...Welches gesetzliche Krankengeld würde für diesen Mitarbeiter von der Krankenkasse gezahlt werden? Das von 2025 128,63 € oder das von 2026 135,63 €.
Vielen Dank und viele Grüße
M. Sering