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  • 01
    Höhe Krankentagegeld bei anrechenbaren Vorerkrankungen

    Liebes Experten-Team,


    wir haben mal wieder einen Vorgang, bei dem wir Ihre Hilfe benötigen würden.


    Und zwar haben wir einen Mitarbeiter, der sei 07.01.2026 bis laufend erkrankt ist. Zu dieser Krankheit gibt es noch eine anrechenbare Vorerkrankung. Die Vorerkrankung war für den Zeitraum 24.11.2025 bis 03.12.2025. Die Entgeltforderung endet am 07.02.2026.


    Ausschlaggebend für die Ermittlung des Krankengeldes von der Krankenkasse ist der letzte, ganze abgerechnete Monat vor Beginn der Erkrankung. Unseres Erachtens wäre das der Oktober 2025, ist dies korrekt?

    Da der Mitarbeiter Anspruch auf das gesetzlich höchste Krankentagegeld hat, jetzt unsere Frage...Welches gesetzliche Krankengeld würde für diesen Mitarbeiter von der Krankenkasse gezahlt werden? Das von 2025 128,63 € oder das von 2026 135,63 €.


    Vielen Dank und viele Grüße

    M. Sering

     

  • 02
    RE: Höhe Krankentagegeld bei anrechenbaren Vorerkrankungen

    Hallo M. Sering,

    Ausgangsbasis für die Berechnung des Regelentgelts zur Krankengeldermittlung bildet das Arbeitsentgelt aus dem letzten abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum von mindestens 4-wöchiger Dauer (Bemessungszeitraum) vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Hier ist das im letzten Entgeltabrechnungszeitraum erzielte laufende beitragspflichtige Arbeitsentgelt zu bescheinigen.
     
    Davon ausgehend, dass in Ihrem Fall zum Zeitpunkt des Beginns der Arbeitsunfähigkeit (07.01.2026) der Dezember 2025 bereits abgerechnet wurde, ist dieser für die Krankengeldberechnung in der Entgeltbescheinigung anzugeben. Die Tatsache, dass der Mitarbeiter im Dezember teilweise arbeitsunfähig erkrankt war, hat hierauf keine Auswirkungen.
     
    Das Regelentgelt wird bis zur Höhe der kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt. Maßgebend ist das jeweils am letzten Tag des Bemessungszeitraums geltende Höchstregelentgelt (hier: Dezember 2025).
     
    Demzufolge ist für den Mitarbeiter das „Höchstkrankengeld“ mit den Werten aus dem Kalenderjahr 2025 maßgebend.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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