Guten Morgen liebe Experten,
ein Mitarbeiter von uns hat in 2024 von März bis Dezember eine Direktversicherung mit folgenden Beiträgen:
Entgeltumwandlung: 333,08 € €
AG-Zuschuss: 99,92 € €
VL-Arbeitgeberzahlung: 30,00 €
Gesamtbeitrag: 463,00 €
Der sv- und steuerfreie Höchstbeitrag 2024 beträgt 3.624 €. Mir ist nicht klar, ob der Höchstbeitrag von 3.624 € damit überschritten ist. Die AG-Zahlungen wurden immer sv- und steuerfrei abgerechnet. Zählen diese Zahlungen damit zum Höchstbeitrag oder nur die reine Entgeltumwandlung in Höhe von 333,08 € des Mitarbeiters. Im letzten Fall läge er ja mit 10 x 333,08 € unter dem Höchstbetrag, im ersten Fall über dem Höchstbetrag.
Vielen Dank.