Guten Morgen,
Es geht um Flüchtlinge, die eine Einstiegsqualifizierung machen (Genehmigung über Jobcenter gem. §16 Abs. 1 SGB II iv. m. §54a SGB III) – also per Definition Langzeitpraktikanten sind.
Wie sind diese in der SV zu melden?
Wie sieht es mit den Umlagepflichten aus?
Es würde mich sehr freuen, wenn Sie mir zum Ergebnis auch die rechtlichen Fundstellen benennen würden. Besten Dank vorab.