Hallo, ich brauche Ihre Unterstützung zu folgendem Problem:
Übergang Bachelor - Masterstudiengang
A studiert und hat die Bachelorarbeit am 5. Mai abgegeben.
Die Uni teilt ihm das Ergebnis seiner Abschlussarbeit am 10. Juli mit.
Immatrikuliert ist A im SS bis 30.09. (Bachelor) und dann wieder im WS ab dem 01.10. (Master)
Laut Rundschreiben der SV gilt dann das Werkstudentenprivileg nur bis zum 31 Juli und dann wieder ab dem 1. Oktober - nicht jedoch im August und September.
Wie sieht es jedoch in der Zeit vom 6. Mai bis 31 Juli aus? Hier kann das Werkstudentenprivileg angewandt werden. Gilt dabei dennoch die 20-Stundengrenze oder wäre dieser Zeitraum bei A wie Semesterferien zu sehen, sodass auch eine wöchentliche Arbeitszeit von mehr als 20 Stunden zulässig sein könnte?
Besten Dank vorab für Ihre Unterstützung