Hallo,
bei einer Mitarbeiterin beginnt der Mutterschutz am 30.12.2025. Ab dem 01.01.2026 tritt eine vertragliche Änderung in Kraft, die eine neue Tätigkeit sowie eine niedrigere Eingruppierung vorsieht. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld auf Grundlage der bisherigen (höheren) Eingruppierung oder der neuen (niedrigeren) Eingruppierung berechnet wird.
Vielen Dank und freundliche Grüße
Vielen Dank und freundliche Grüße