Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    Herabgruppierung während der Mutterschutz

    Hallo,


    bei einer Mitarbeiterin beginnt der Mutterschutz am 30.12.2025. Ab dem 01.01.2026 tritt eine vertragliche Änderung in Kraft, die eine neue Tätigkeit sowie eine niedrigere Eingruppierung vorsieht. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld auf Grundlage der bisherigen (höheren) Eingruppierung oder der neuen (niedrigeren) Eingruppierung berechnet wird.


    Vielen Dank und freundliche Grüße


    Vielen Dank und freundliche Grüße

  • 02
    RE: Herabgruppierung während der Mutterschutz

    Guten Tag,
     
    Ihre Frage bezüglich der Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld betrifft arbeitsrechtliche Regelungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Arbeitsrechts keine Stellungnahme abgeben können.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) sowie Fachanwälten für Arbeitsrecht.
      
    Im Rahmen unseres Expertenforums können Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihre Anfrage im Themengebiet „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ eingestellt wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht verschoben. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Arbeitsrecht“.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Herabgruppierung während der Mutterschutz

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Gemäß § 21 Abs. 4 Nr. 2 MuSchG ist die geringere Vergütung für den Zeitraum ab 1. Januar 2026 zugrunde zu legen. Für die zwei Tage im Dezember (30. Dezember und 31. Dezember 2025) ist hingegen von der bisherigen höheren Vergütung auszugehen.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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