Expertenforum - Haushaltshilfe kurzfristige Beschäftigung

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  • 01
    Haushaltshilfe kurzfristige Beschäftigung

    Hallo,

    ich habe eine Haushaltshilfe in einem Privathaushalt, mit einem 24 Stundentag für 4 Wochen (zwischendurch natürlich ein paar freie Tage) und einem Verdienst von ca 6000 Euro für diese Zeit. Kann man die Dame als kurzfristig Beschäftigte abrechnen? Die Dame ist 74 Jahre alt und bezieht Vollrente.

    Vielen Dank für eine kurze Rückmeldung.

     

  • 02
    RE: Haushaltshilfe kurzfristige Beschäftigung

    Hallo ich weiß dass ich nichts weiß,
     
    eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn die Beschäftigung für eine Zeitdauer ausgeübt wird, die im Laufe eines Kalenderjahres auf nicht mehr als drei Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage nach ihrer Eigenart oder im Voraus vertraglich begrenzt ist. Dabei ist eine kurzfristige Beschäftigung, die neben dem Bezug einer Rente ausgeübt wird, von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung und deshalb nicht berufsmäßig. Die Höhe des Arbeitsentgelts spielt hierbei keine Rolle.
     
    Sofern in Ihrem Sachverhalt die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind, kann die betreffende Person sozialversicherungsfrei zur Minijob-Zentrale abgerechnet werden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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