Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Haushaltshilfe

    Hallo Expertenteam,

    ich habe eine Frage zur Leistungsberechnung für eine Haushaltshilfe.

    Ein Mitarbeiter berichtete, dass er als Haushaltshilfe für seine Ehefrau anerkannt war und sie von deren Krankenkasse (nicht AOK) eine Leistung i.H.v. 81% seines Nettoausfalls erhalten hat.

    Es wurden erstattbare Leistungen von 90% berechnet und von diesem Betrag noch 10% Eigenanteil abgezogen.

    Ist das so korrekt?

    Vielen Dank.

     

  • 02
    RE: Haushaltshilfe

    Hallo Gehaltsabrechner,
     
    bei der Erbringung von Haushaltshilfe (nach § 38 SGB V) durch nahe Angehörige (z. B. Ehegatte) erstattet die Krankenkasse grundsätzlich den Verdienstausfall der aus einem unbezahlten Urlaub resultiert. Erstattungsfähig ist das ausgefallene Nettoarbeitsentgelt für die Tage, an denen die jeweilige Person wegen der Erbringung der Haushaltshilfe nicht arbeiten konnte und wird auf das tägliche Höchst-Krankengeld begrenzt (2025: 128,63 €).
     
    Die gesetzliche Zuzahlung beträgt täglich zehn Prozent der Kosten für die Haushaltshilfe, mindestens aber fünf und höchstens zehn Euro, welche direkt von der Krankenkasse in Abzug gebracht wird. 
     
    Darüber hinaus bitten wir um Verständnis, dass wir zur konkreten Berechnung der Erstattung einer Haushaltshilfe durch eine andere Krankenkasse keine weitere Stellungnahme abgegeben können, da hier ggf. Satzungsregelungen zu berücksichtigen sind.  
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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