Hallo Expertenteam,
ich habe eine Frage zur Leistungsberechnung für eine Haushaltshilfe.
Ein Mitarbeiter berichtete, dass er als Haushaltshilfe für seine Ehefrau anerkannt war und sie von deren Krankenkasse (nicht AOK) eine Leistung i.H.v. 81% seines Nettoausfalls erhalten hat.
Es wurden erstattbare Leistungen von 90% berechnet und von diesem Betrag noch 10% Eigenanteil abgezogen.
Ist das so korrekt?
Vielen Dank.