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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    hauptberufliche Selbstständigkeit - verpflichtender Beitragszuschuss AG

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    ein Mitarbeiter muss sich wegen einer hauptberuflichen Selbständigkeit (gerichtliche Entscheidung) selbst versichern und macht dies als freiwillig Versicherter bei einer gesetzlichen Krankenkasse. Im Angestelltenverhältnis verdient er etwa 2000€ brutto.


    Ist der Arbeitgeber hier zu einem Beitragszuschuss zu KV und PV verpflichtet oder wäre das freiwillig? Und wenn verpflichtend: in welcher Höhe wäre der AG-Zuschuss verpflichtend?


    (Nebenfrage Sozialversicherung: wie wäre dann die Beitragsgruppenschlüsselung? Vermutlich 0110 oder P11P?)


    Herzlichen Dank für eine Antwort!

  • 02
    RE: hauptberufliche Selbstständigkeit - verpflichtender Beitragszuschuss AG

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage. Hierzu melden sich unsere Experten im Sozialversicherungsrecht nochmals gesondert bei Ihnen.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

  • 03
    RE: hauptberufliche Selbstständigkeit - verpflichtender Beitragszuschuss AG

    Hallo CZ,

    freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Beschäftigte, die nur wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei sind, erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Beitragszuschuss (§257 Abs. 1 SGB V).

    Da der freiwillig krankenversicherte Mitarbeiter nach Ihren Angaben hauptberuflich selbständig erwerbstätig und somit nicht kranken- und pflegeversicherungspflichtig ist (§ 5 Abs. 5 SGB V), besteht aus der Beschäftigung kein Anspruch auf einen beitragsfreien Arbeitgeberzuschuss nach § 257 Abs. 1 SGB V, da er nicht zum dort genannten Personenkreis gehört.

    Somit erübrigt sich die Frage nach der Höhe des Beitragszuschusses, welcher sich ausschließlich unter Berücksichtigung arbeitsrechtlicher Kriterien ermittelt.

    Der Beitragsgruppenschlüssel „0110“ lautet in einem solchen Fall.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

  • 04
    RE: hauptberufliche Selbstständigkeit - verpflichtender Beitragszuschuss AG

    Herzlichen Dank!

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