Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Mitarbeiter muss sich wegen einer hauptberuflichen Selbständigkeit (gerichtliche Entscheidung) selbst versichern und macht dies als freiwillig Versicherter bei einer gesetzlichen Krankenkasse. Im Angestelltenverhältnis verdient er etwa 2000€ brutto.
Ist der Arbeitgeber hier zu einem Beitragszuschuss zu KV und PV verpflichtet oder wäre das freiwillig? Und wenn verpflichtend: in welcher Höhe wäre der AG-Zuschuss verpflichtend?
(Nebenfrage Sozialversicherung: wie wäre dann die Beitragsgruppenschlüsselung? Vermutlich 0110 oder P11P?)
Herzlichen Dank für eine Antwort!