Sehr geehrtes Expertenteam,
ein neu eingestellter Mitarbeiter hat angezeigt, dass er neben seiner sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung eine selbständige Tätigkeit mit ca. 15 Stunden/Woche ausübt. Er ist seit Jahren bei einem privaten Unternehmen krankenversichert, bei dem er bleiben möchte. Da keine Angaben zu einer gewählten bzw. früheren gesetzlichen Krankenkasse vorliegen, hat der Arbeitgeber eine wählbare Krankenkasse ausgewählt.
Die Arbeitszeit liegt hier mit 19,5 Std knapp unter 20 Stunden wöchentlich; das monatliche Arbeitsentgelt etwas über der Hälfte der monatlichen Bezugsgröße. Das Vorliegen einer hauptberuflich selbstständigen Erwerbstätigkeit lässt sich anhand der Grundannahmen des GKV-Spitzenverbandes nicht eindeutig bestimmen.
Wie kann der Arbeitgeber die Prüfung, ob eine hauptberufliche Selbständigkeit vorliegt, in Gang setzen? Reicht es aus, die o.a. gewählte (gesetzliche) Krankenkasse anzuschreiben, die dann die benötigten Unterlagen vom Mitarbeiter anfordert?
Mit freundlichen Grüßen
LohnabrechnerSV