Expertenforum - Hauptberuflich selbstständig tätig

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  • 01
    Hauptberuflich selbstständig tätig

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    ein AN von uns ist hauptberuflicht selbständig tätig und übt bei uns eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aus. Laut Statusfeststellungsverfahren ist er hauptberuflich tätig. Er ist bei uns somit in der KV/PV befreit und somit müsste er mit 0110 geschüsselt werden. Besteht die Möglichkeit, dass er sich freiwillig gesetzlich versichern könnte also dann mit 9111?


    Vielen Dank für die Rückmeldung.

  • 02
    RE: Hauptberuflich selbstständig tätig

    Hallo Personal_BW,
     
    wie Sie bereits richtig ausgeführt haben, ist die betreffende Person aufgrund der vorliegenden hauptberuflichen Selbständigkeit in der bei Ihnen ausgeübten nebenberuflichen Tätigkeit mit dem Beitragsgruppenschlüssel „0110“ zu melden.
     
    Die gesetzliche Grundlage hierfür ist im § 5 Abs. 5 Sozialgesetzbuch (SGB) V geregelt. Demnach werden Personen, die hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind, von der Krankenversicherungspflicht als Arbeitnehmer nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V ausgeschlossen. Die Pflegeversicherungsfreiheit schließt sich dem entsprechend an.
     
    Dadurch wird vermieden, dass ein hauptberuflich selbständig Erwerbstätiger in einer sozialversicherungspflichtigen Nebenbeschäftigung grundsätzlich krankenversicherungspflichtig wird.
     
    Der Krankenversicherungsschutz wird in Ihrem Sachverhalt weiterhin aufgrund der hauptberuflichen Selbständigkeit beurteilt.
     
    Die Möglichkeit einer „freiwilligen“ gesetzlichen Krankenversicherung in der nebenberuflich ausgeübten Arbeitnehmertätigkeit besteht nicht.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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