Sehr geehrte Damen und Herren,
ein AN von uns ist hauptberuflicht selbständig tätig und übt bei uns eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aus. Laut Statusfeststellungsverfahren ist er hauptberuflich tätig. Er ist bei uns somit in der KV/PV befreit und somit müsste er mit 0110 geschüsselt werden. Besteht die Möglichkeit, dass er sich freiwillig gesetzlich versichern könnte also dann mit 9111?
Vielen Dank für die Rückmeldung.