Sehr geehrte Damen und Herren,
wir planen das Modell Hanse-Fit unseren Mitarbeitenden anzubieten. Die Abwicklung erfolgt über die Gehaltsabrechnung unter Anwendung des § 37b EStG Pauschalbesteuerung. Die Pauschalbesteuerung trägt der Arbeitgeber. Dadurch ergibt sich die Verpflichtung den monatlichen geldwerten Vorteil (Arbeitgeberzuschuss) in den Zweigen der Sozialversicherung individuell bei den Mitarbeitenden zu verbeitragen.
Wir (Entgeltabrechnungsstelle) haben von Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern die Anfrage erhalten, ob dieses Modell sozialversicherungsrechtlich ab dem Zeitpunkt der Aussteuerung aus dem Krankengeldbezug über die Gehaltsabrechnung weitergewährt werden kann.
Wir (Entgeltabrechnungsstelle) sehen diesbezüglich jedoch Bedenken hinsichtlich möglichen Problemen und Folgenden in den melderechtlichen Vorgängen.
Ist eine Weitergewährung ab der Aussteuerung sozialversicherungsrechtlich möglich und falls ja wie hat die Verbeitragung des Arbeitgeberzuschuss zu erfolgen und welche DEÜV-Meldungen haben wir in diesem Fall als Arbeitgeber abzugeben?
Vielen Dank.