Guten Tag,
ein bisher privat Versicherter nimmt mit 63 Jahren eine Beschäftigung in der Schweiz auf(täglicher Arbeitsweg von Deutschland in die Schweiz) und wird dadurch krankenversicherungspflichtig nach KVG Schweiz. .
Diese endet wieder nach der Probezeit(3 Monate).
Hat er nun die Möglichkeit sich freiwillig gesetzlich zu versichern(keine 12 Monate KV-Pflicht) ?
Greift § 5 Abs. 1 Nr. 13 da er zuletzt gesetzlich in der Schweiz krankenversichert war?
Vielen Dank für eine Antwort auf diese etwas "exotische" Frage.
Mit freundlichem Gruß
Harald Wesely