Grenzgänger (Schweiz-Deutschland), haben das Recht, bis zu 60 Arbeitstage (Nichtrückkehrertage) nicht an ihren Wohnsitz zurückzukehren. Umgerechnet 5 Tage pro Monat, bzw. 1 Tag pro Woche.
In unserem Fall handelt es sich um einen Schauspieler der im Monat verschiedene Verträge mit verschiedenen Firmen hat. Die Länger der Verträge variiert. Wie genau, bzw. mit welcher Formel berechne ich dann die anteiligen 60 Arbeitstage (Nichtrückkehrertage).