sehr geehrtes expertenteam,
eine gmbh mit 15 mitarbeitern zahlt U1 und natürlich auch U2. ist der fremdgeschäftsführer umlagefrei in der U1 und in der U2 oder nur in der U1 oder ist er pflichtig?
vielen dank im voraus und viele grüße
kerstin
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sehr geehrtes expertenteam,
eine gmbh mit 15 mitarbeitern zahlt U1 und natürlich auch U2. ist der fremdgeschäftsführer umlagefrei in der U1 und in der U2 oder nur in der U1 oder ist er pflichtig?
vielen dank im voraus und viele grüße
kerstin
Hallo Kerstin,
bei Fremdgeschäftsführern und bei Minderheits-Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH ist eine unterschiedliche arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Arbeitnehmereigenschaft zu berücksichtigen.
Als Beschäftigte im Sinne der Sozialversicherung sind diese Personen in das U2-Verfahren einbezogen. Insolvenzgeldumlagebeiträge sind ebenfalls zu zahlen.
Vom U1-Verfahren sind sie jedoch ausgenommen, weil sie als Organmitglieder juristischer Personen arbeitsrechtlich nicht zu den Arbeitnehmern zählen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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