Expertenforum - GKV Befreiung nach Erhöhung der JAEG

Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    GKV Befreiung nach Erhöhung der JAEG

    Guten Tag,


    eine angestellte Mitarbeiterin ist seit mehr als 5 Jahren in der PKV und von der GKV befreit. Nach der letzten Erhöhung der JAEG wird Ihr Jahresgehalt 2025 vorraussichtlich unter der JAEG liegen. Da bereits seit mehr als 5 Jahren eine GKV-Befreiung vorliegt, wird die Mitarbeiterin trotz der Unterschreitung der JAEG in der PKV bleiben können, d.h. GKV-Befreiung bleibt bestehen? Danke im Voraus.


    Mit freundlichen Grüßen,

    MZ

  • 02
    RE: GKV Befreiung nach Erhöhung der JAEG

    Guten Tag,
     
    Arbeitnehmer, die wegen Änderung der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungspflichtig werden, können sich - wie bei Ihrer Mitarbeiterin bereits erfolgt - nach § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) V auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen.

    Die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht wirkt hierbei „tatbestandsbezogen“ auf das jeweilige Versicherungspflichtverhältnis, das zur Befreiung geführt hat. Befreiungsentscheidungen sind danach nur auf das jeweilige Versicherungspflichtverhältnis, aus dessen Anlass sie ausgesprochen werden, bezogen. Solange der Tatbestand, der zur Befreiung von der Krankenversicherungspflicht geführt hat, weiterhin unverändert gültig ist, kann keine Krankenversicherungspflicht als Arbeitnehmer nach § 5 Abs. 1 Satz 1 SGB V eintreten.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: GKV Befreiung nach Erhöhung der JAEG

    Guten Tag,


    danke für die schnelle Antwort.


    Die Miarbeitering hat sich von der Versicherungsprlicht befreien lassen, da sie (damals) die JAEG überschritten hat. Eine (zweite) Befreiung von der Versicherungsprlich wegen unterschreitung der JAEG liegt uns nicht vor. Gehe ich richtig von der Annahme aus, daß die "Befreiung wegen der Unterschreitung der JAEG" erst beantragt werden muß, da die ursprüngliche "Befreiung wegen der Überschreitung der JAEG" dies nicht beinhaltet?


    Danke im Voraus.


    Mfg,

    MZ

  • 04
    RE: GKV Befreiung nach Erhöhung der JAEG

    Guten Tag,
     
    sofern Krankenversicherungsfreiheit aufgrund Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze vorliegt, erfolgt keine Befreiung. Aufgrund der Krankenversicherungsfreiheit hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit in eine private Krankenversicherung zu wechseln.
     
    In diesem Fall ist eine Befreiung von der Krankenversicherungspflicht notwendig.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 05
    RE: GKV Befreiung nach Erhöhung der JAEG

    Guten Tag,


    danke, ich Verstehe.


    Mfg,


    MZ

Zur Übersicht

Kontakt zur AOK

Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.