Expertenforum - GfB und Beiträge zur Rentenversicherung

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  • 01
    GfB und Beiträge zur Rentenversicherung

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir haben seit 2013 einen GfB Mitarbeiter beschäftigt, der sich von der Rentenversicherungspflicht hat befreien lassen. Nun möchte er aber künftig eigene Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Frage: Ist diese Änderung möglich und welche Voraussetzungen/Anträge sind dafür erforderlich?

    Vielen Dank.

  • 02
    RE: GfB und Beiträge zur Rentenversicherung

    Hallo Karl,

    die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht gilt für die gesamte Dauer einer geringfügig entlohnten Beschäftigung. Sie kann nicht widerrufen werden und verliert erst mit dem Ende der Beschäftigung ihre Wirkung.

    Folgt hingegen eine erneute geringfügig entlohnte Beschäftigung bei demselben Arbeitgeber, ist von der widerlegbaren Vermutung auszugehen, dass es sich immer noch um dieselbe Beschäftigung handelt, in der die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht besteht, wenn zwischen dem Ende der ersten (gegebenenfalls auch befristeten) Beschäftigung und dem Beginn der neuen Beschäftigung weniger als zwei Monate liegen. In diesem Fall verliert die Befreiung nicht ihre Wirkung und ist infolgedessen nicht erneut schriftlich zu beantragen werden. Von derselben Beschäftigung ist ebenfalls auszugehen, wenn die Beschäftigung nur deshalb abgemeldet wird, weil das Arbeitsverhältnis länger als einen Monat ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt fortbesteht.

    In Zweifelsfällen sollte die Minijob-Zentrale zwecks Klärung kontaktiert werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

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