Guten Tag, wir haben eine Anfrage eines Mandanten die wir nicht lösen konnten:
das Mandat hat Mitarbeiter in der betreuten Alltagshilfe. Das sind Bewohner von Wohngruppen die von den Mitarbeitern Montag bis Sonntag betreut und gepflegt werden, in den Wohngruppen.
Gelegentlich werden mit den Bewohnern Ausflüge und Kneipenbesuche/Lokalbesuche in der Stadt währen der Arbeitszeit der Mitarbeiter durchgeführt.
Diese "Ausflüge" erfolgen in der Arbeitszeit und die Mitarbeiterinnen, die die Bewohnerinnen begleiten, müssen diese beim bestellen, essen, bezahlen etc. unterstützen. Das kann soweit gehen, das die Mitarbeiterinnen das Essen mundgerecht vorbereiten und den Bewohnerinnen anreichen müssen.
Immer wieder gibt es Anfragen seitens der Mitarbeiterinnen, ob eine
Kostenerstattung für ihre Speisen und Getränke seitens des Arbeitgebers an die Mitarbeiterinnen ganz oder leiweise steuerfrei möglich wäre. möglich wäre.
Ich habe hier keine entsprechende Regelung finden können und würde bei der Erstattung an die MA von steuerpflichtigem Arbeitslohn ausgehen. Wie ist Ihre Meinung dazu?
Danke für Ihre Mühe.
Gruss
Markus Vecek