Sehr geehrte Damen und Herren,
Gesundheitskurse außerhalb des Arbeitsgeländes: Der Arbeitgeber finanziert durch monatliche Beitragszahlung zertifizierte Gesundheitskurse für seine Arbeitnehmer außerhalb des Betriebsgelände. Die Bescheinigung nach § 20 SGB V wurde vorgelegt, es ist nach Maßgabe des § 3 Nr. 34 EStG steuerfrei. Voraussetzung dafür ist ebenfalls, dass die Teilnahme von den Mitarbeitenden mit einer vom Kursleiter unterschriebenen Teilnahmebescheinigung nachgewiesen wird. Das Zertifikat, die Teilnahmebescheinigung sind vom Arbeitgeber als Beleg zum Lohnkonto zu nehmen.
Es steht nun im Raum, einen zertifizierten Kurs online anzubieten. Ist in dem Fall die Teilnahmebescheinigung entbehrlich, da sich Kurleiter und Teilnehmer nicht mehr physisch gegenüber standen?
Vielen Dank Kluge