Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Gesundheitsleistungen

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    Gesundheitskurse außerhalb des Arbeitsgeländes: Der Arbeitgeber finanziert durch monatliche Beitragszahlung zertifizierte Gesundheitskurse für seine Arbeitnehmer außerhalb des Betriebsgelände. Die Bescheinigung nach § 20 SGB V wurde vorgelegt, es ist nach Maßgabe des § 3 Nr. 34 EStG steuerfrei. Voraussetzung dafür ist ebenfalls, dass die Teilnahme von den Mitarbeitenden mit einer vom Kursleiter unterschriebenen Teilnahmebescheinigung nachgewiesen wird. Das Zertifikat, die Teilnahmebescheinigung sind vom Arbeitgeber als Beleg zum Lohnkonto zu nehmen.

    Es steht nun im Raum, einen zertifizierten Kurs online anzubieten. Ist in dem Fall die Teilnahmebescheinigung entbehrlich, da sich Kurleiter und Teilnehmer nicht mehr physisch gegenüber standen?


    Vielen Dank Kluge

  • 02
    RE: Gesundheitsleistungen

    Sehr geehrter Fragesteller,


    auch beim Online-Angebot kann (und wird voraussichtlich) die Finanzverwaltung einen Teilnahme-Nachweis fordern, weil Vorraussetzung der Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 34 EStG u.a. ist, dass die Maßnahmen zur Gesundheitsförderung direkt dem Beschäftigten zugute kommen (nicht an Dritte "weitergereicht" werden können).


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

    Themenbereich:
Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.