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  • 01
    Gesundheitsförderung - Kostenübernahme Arbeitgeber

    Liebes Experten-Team,


    wir möchten für einen Arbeitnehmer die Kosten einer Mitgliedschaft in einem Sportverein/Fitnessstudio zu 100% übernehmen. Würde das unter den Freibetrag von € 600,00 fallen, für die Gesundheitsprävention pro Arbeitnehmer? Gibt es da eine Übersicht, welche Maßnahmen da drunter fallen?


    Vielen Dank im Voraus!

  • 02
    RE: Gesundheitsförderung - Kostenübernahme Arbeitgeber

    Sehr geehrter Fragesteller,


    für die nach § 3 Nr. 34 EStG einkommens- und lohnsteuerfreien Kosten der Gesundheitsförderung hat das BMF mit Schreiben vom 20.04.2021 (Az. IV C 5-S2342/20/10003:003) Einzelheiten geregelt (und die Anforderung der Finanzverwaltung verbindlich festgelegt).


    Die Mitgliedschaft in Sportvereinen/Fitnessstudios (und Kostenübernahme arbeitgeberseits) ist nur unter den dort geregelten Voraussetzungen (vgl. Textziff. 19 bis 30) steuerlich privilegiert. Unter anderem wird gefordert, dass die Leistungen "im Rahmen eines strukturierten innerbetrieblichen Prozesses ... und unter Einbindung der Beschäftigten beziehungsweise ihrer Vertretungen ... erbracht werden." Unter Bezugnahme auf den GKV-Leitfaden Prävention werden im Handlungsfeld "gesundheitsförderliche Arbeits- und Lebensstile" als mögliche Inhalte (in Textziff. 23) auch "angeleitete Gesundheitssportangebote zur Reduzierung von Bewegungsmangel" sowie "Anleitung zur Bewältigung von Schmerzen und Beschwerden im Bereich des Muskel- und Skelettsystems (z.B. Rückenschule, Muskelaufbautraining auch mit bis zu 50 % Geräteeinsatz)" genannt.


    Bei Zweifeln an der Privilegierung konkreter Angebote kann eine Lohnsteuer-Anrufungsauskunft des Betriebsstätten-Finanzamts eingeholt werden (§ 42e EStG).


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

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