Hallo liebe Experten,
mein Fall ist folgender:
Der Gesellschafter ist in Firma A zu 33 % als Ges./Geschäftsführer beteiligt und entgeltlich Beschäftigt. Prüfung der Clearingstelle besagt, dass es ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis ist. Nun erfolgt ein Wechsel von geringfügig Beschäftigen auf sv-pflichtig Beschäftigen ab September mit einem Gehalt von T€ 5. Es gibt mehr als einen weiteren Vollzeit-AN.
In der Gesellschaf B ist er alleiniger Ges./Geschäftsführer (100%). Er zahlt sich ein Gehalt von ca. T€ 7. Er ist privat Versichert, keine weiteren AN.
Wie sieht es jetzt ab September aus? Darf er weiterhin privat versichert bleiben? Darf Arbeitgeber A einen Zuschuss zur privaten KV+PV zahlen? Beide Gehälter liegen über der Beitragsbemessungsgrenze. Arbeitszeiten wurden in beiden Verträgen nicht festgehalten. Die Beiträge zur RV+AV werden über eine gesetzliche KV abgeführt.
Wie müssen und können wir hier abrechnen?
liebe Grüße