Liebes Expertenteam,
unser Mandant ist als Berater der Geschäftsführung eingestellt. Er hält 52% an der GmbH. Er wurde in 2021 mit dem BGRS 3301 in der gesetzlichen KK abgerechnet. Sein Sohn ist Gesellschafter-Geschäftsführer.
Nun wird unser Mandant in der Sozialversicherungsprüfung als Sozialversicherungsfrei eingestuft, da kein abhängiges Beschäftigungsverhältnis bestehen würde. Dadurch werden die Beiträge als zu unrecht gezahlt eingestuft.
Wenn dies nun so wäre, was passiert dann mit unserem Mandanten bezüglich seiner Krankenversicherung? Kann er sich dann trotzdem freiwillig in der gesetzlichen versichern oder muss er sich dann privat krankenversichern?
Viele Grüße