Hallo Zusammen,
ist bei einem Gesellschafter Geschäftsführer der in der Sozialversicherung frei ist und privat versichert ist eine Zuzahlung zur KV pflicht? oder ist diese hier freiwillig?
Vielen DANK
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Hallo Zusammen,
ist bei einem Gesellschafter Geschäftsführer der in der Sozialversicherung frei ist und privat versichert ist eine Zuzahlung zur KV pflicht? oder ist diese hier freiwillig?
Vielen DANK
Hallo Rottal-Pflege,
nach § 257 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) V erhalten privat krankenversicherte Beschäftigte, die nur wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze oder die auf Grund von § 6 Abs. 3a SGB V (über 55-jährige Arbeitnehmer) versicherungsfrei oder die von der Krankenversicherungspflicht befreit (§ 8 SGB V) und bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind, von ihrem Arbeitgeber einen Beitragszuschuss.
Da die betreffende Person nach Ihren Angaben als Gesellschafter-Geschäftsführer selbstständig tätig und somit nicht sozialversicherungspflichtig ist, besteht hieraus kein Anspruch auf einen beitragsfreien Arbeitgeberzuschuss nach § 257 Abs. 2 SGB V, da er nicht zum dort genannten Personenkreis gehört.
Eine Bezuschussung auf freiwilliger Basis ist grundsätzlich möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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