Liebes Expertenteam,
ich habe hier eine Gesellschafter Geschäftsführerin (100%) einer UG. In selbiger ist sie derzeit nur im Rahmen einer "geringfügigen Beschäftigung" mit Steuerklasse 6 und ohne Beiträge zur SV angestellt. Ihren Haupterwerb erzielt sie aber in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis in welchem sie auch in allen Zweigen sozialversicherungspflichtig ist.
Nun steht im Raum in der UG eine Vollzeitstelle zu schaffen. Würde dies an ihrem Status der Pflichtversicherung in der Hauptbeschäftigung etwas ändern? Wäre sie dann wieder freiwillig gesetzlich zu versichern obwohl sich in den persönlichen Verhältnissen nichts ändern wird?
Ich stehe gerade auf dem sprichwörtlichen Schlauch.
Vielen Dank.