Hallo Experten-Team,
ich habe folgenden Fall:
Wir haben einen Gesellschafter-Geschäftsführer zum 01.09.2025 eingestellt.
Das Statusfeststellungsverfahren hat im November festgestellt, dass es sich um eine abhängiges Beschäftigungsverhältnis handelt und somit sozialversicherungspflichtig besteht.
Der GGF ist bei uns nebenberuflich beschäftigt (Private KV+PV, Gehalt über BBG + Steuerklasse 6).
In seiner Hauptbeschäftigung ist er nicht sozialversicherungspflichtig (auch GGF).
In der Regel wird bei der Mehrfachbeschäftigung die SV-Beiträge aufgeteilt, nur besteht in der Hauptbeschäftigung keine Sozialversicherungspflicht.
Das würde doch bedeuten, dass wir die Beiträge für RV+ AV gesamt übernehmen? Ist hier das Kennzeichen Mehrfachbeschäftigung zu setzen?
Vielen Dank im Voraus.