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  • 01
    Geschenke an Minijobber: keine Beitragspflicht trotz § 37b EStG?

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    in Ihrer Antwort vom 19.08.2025 auf die Frage „Geschenke an Minijobber“ führen Sie aus, dass bei der pauschalen Versteuerung eines Geschenks im Wert von 62 € an einen Minijobber nach § 37b EStG kein beitragspflichtiges Entgelt vorliege.


    Vor dem Hintergrund, dass entsprechende Zuwendungen bei sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt gelten, stellt sich für uns die Frage, auf welcher gesetzlichen Grundlage im Fall von Minijobbern eine abweichende sozialversicherungsrechtliche Bewertung erfolgt.


    Vielen Dank vorab.

  • 02
    RE: Geschenke an Minijobber: keine Beitragspflicht trotz § 37b EStG?

    Guten Tag,

    vielen Dank, dass Sie uns auf diese Diskrepanz hingewiesen haben!
     
    Geschenke an eigene Arbeitnehmer stellen bei Überschreitung der Grenze von 60 Euro grundsätzlich beitragspflichtiges Arbeitsentgelt dar.
    Dies gilt auch bei einer durch den Arbeitgeber vorgenommenen Pauschalversteuerung.
     
    Insoweit gibt dies sowohl für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer als auch für geringfügig Beschäftigte.
     
    Entgegen unseren damaligen Ausführungen ist in diesem Falle, der geldwerte Vorteil immer als Arbeitsentgelt bei der pauschalen Steuer bzw. den pauschalen Beiträgen der geringfügigen Beschäftigung zu berücksichtigen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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