Sehr geehrte Damen und Herren,
in Ihrer Antwort vom 19.08.2025 auf die Frage „Geschenke an Minijobber“ führen Sie aus, dass bei der pauschalen Versteuerung eines Geschenks im Wert von 62 € an einen Minijobber nach § 37b EStG kein beitragspflichtiges Entgelt vorliege.
Vor dem Hintergrund, dass entsprechende Zuwendungen bei sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt gelten, stellt sich für uns die Frage, auf welcher gesetzlichen Grundlage im Fall von Minijobbern eine abweichende sozialversicherungsrechtliche Bewertung erfolgt.
Vielen Dank vorab.