Hallo zusammen, wie sieht es mit "normalen" bestellten Geschäftsführern aus.. Sind die Geschäftsführer U1-pflichtig?
Wie sieht es mit der U2 und der Insolvenzgeldumlage aus?
Viele Grüße
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Hallo zusammen, wie sieht es mit "normalen" bestellten Geschäftsführern aus.. Sind die Geschäftsführer U1-pflichtig?
Wie sieht es mit der U2 und der Insolvenzgeldumlage aus?
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Hallo WS GmbH,
bei Fremdgeschäftsführern und bei Minderheits-Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH ist eine unterschiedliche arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Arbeitnehmereigenschaft zu berücksichtigen.
Als Beschäftigte im Sinne der Sozialversicherung sind diese Personen in das U2-Verfahren einbezogen.
Insolvenzgeldumlagebeiträge sind ebenfalls zu zahlen.
Vom U1-Verfahren sind sie jedoch ausgenommen, weil sie als Organmitglieder juristischer Personen arbeitsrechtlich nicht zu den Arbeitnehmern zählen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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