Sehr geehrte Damen und Herren,
bei der Prüfung durch die RV für die Jahre 21-24 wurde festgestellt, dass für den Fremdgeschäftsführer zu Unrecht U1-Beiträge abgeführt wurden.
Was passiert denn jetzt mit den beantragten und durch die Krankenkasse ausgezahlten AAG-Erstattungen? Müssen diese zurückerstattet werden? Wie sieht es denn dann überhaupt mit der Entgeltfortzahlung in diesen Fällen aus?