Guten Tag,
eine Stadt hat eine Grünflächen-GmbH gegründet, die zu 100 % der Stadt gehört. Nun soll eine Mitarbeiterin der Stadt nebenbei auch die Aufgaben der Geschäftsführerin dieser GmbH durchführen und bei ihr angestellt werden (ob Minijob oder sv-pflichtig ist noch nicht geklärt). Handelt es sich hier sozialversicherungsrechtlich um zwei verschiedene Arbeitgeber?