Wir haben einen Arbeitnehmer der bei uns einen Minijob bis zum 30.06.25 ausübt. Nun möchte er ab dem 15.06.2025 Vollzeit bei uns anfangen. Er bekommt von uns einen neuen Arbeitsvertrag und der alte ist dann hinfällig. Wie verhält sich es mit dem Juni 2025? Er verdient dann über die 556,00 € im Monat Juni 25. Wird der Juni 25 dann als SV pflichtiger Arbeitnehmer abgerechnet oder als Minijob bis 14.06. und SV-pflichtiger AN ab 15.06.2025?
Expertenforum - Geringfügige Beschäftigung zur Vollzeitbeschäftigung mitten im Monat

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Geringfügige Beschäftigung zur Vollzeitbeschäftigung mitten im Monat
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RE: Geringfügige Beschäftigung zur Vollzeitbeschäftigung mitten im Monat
Guten Tag,
die Geringfügigkeitsgrenze von derzeit 556 Euro ist ein Monatswert, dies bedeutet, auch bei einem Teilmonat kann dieser Wert erzielt werden.
Sie melden den Arbeitnehmer zum 14.06.2025 bei der Minijobzentrale ab und ab 15.06.2025 bei der zuständigen Krankenkasse mit den Beitragsgruppen 1111 und der Personengruppe 101 an.
Mit freundlichen Grüßen
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