Expertenforum - Geringfügige Beschäftigung und Altersrente für langjährig Versichert

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  • 01
    Geringfügige Beschäftigung und Altersrente für langjährig Versichert

    Guten Tag,


    eine langjährige geringfügig Beschäftigte bezieht rückwirken zum 01.01.2025 eine Altersrente für langjährig Versicherte. Die Regelaltersgrenze wird erst im Februar 2027 erreicht.

    Muss ich den "Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht" ausfüllen lassen?


    Welche Auswirkungen hat es für die Beschäftigten, wenn trotz Bezug der Rente die Beiträge zur RV weiterhin aufgestockt werden?


    Sollte ich den Antrag auf Befreiung benötigen, kann ich das in diesem Fall auch rückwirkend machen? Der Rentenbescheid ging erst im März ein und gilt aber rückwirkend zum 01.01.2025?


    Vielen Dank im Voraus.

  • 02
    RE: Geringfügige Beschäftigung und Altersrente für langjährig Versichert

    Guten Tag,
     
    der Bezug einer Altersvollrente vor Beginn der Regelaltersgrenze hat mit Ausnahme der Krankenversicherung keine Auswirkung auf die
    Beiträge zur Sozialversicherung.
     
    In Bezug auf die geringfügige Beschäftigung bleibt es daher bei der grundsätzlichen Rentenversicherungspflicht bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze.
     
    Ein Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist hier nicht zwingend notwendig, kann aber im Rahmen der Regelungen des § 6 Abs. 1b SGB VI erfolgen.
    Eine rückwirkende Befreiung ist dabei nicht zulässig.
     
    Die weiterhin gezahlten Beiträge zur Rentenversicherung wirken sich rentensteigernd aus.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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