Guten Tag,
eine langjährige geringfügig Beschäftigte bezieht rückwirken zum 01.01.2025 eine Altersrente für langjährig Versicherte. Die Regelaltersgrenze wird erst im Februar 2027 erreicht.
Muss ich den "Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht" ausfüllen lassen?
Welche Auswirkungen hat es für die Beschäftigten, wenn trotz Bezug der Rente die Beiträge zur RV weiterhin aufgestockt werden?
Sollte ich den Antrag auf Befreiung benötigen, kann ich das in diesem Fall auch rückwirkend machen? Der Rentenbescheid ging erst im März ein und gilt aber rückwirkend zum 01.01.2025?
Vielen Dank im Voraus.