Sehr geehrte Damen und Herren,
ist es möglich, dass eine Person (normale sozialversicherungspflichtige Beschäftigung), die am 31.01.2026 in die vorgezogene Altersrente für langjährig und besonders langjährig Versicherte geht, ab dem 01.02.2026 weiterhin bei ihrem bisherigen Arbeitgeber und in derselben Tätigkeit einen Minijob ausübt? Wie sieht es mit der ganzjährigen Betrachtung des Überschreitens der Geringfügigkeitsgrenze aus? Theoretisch könnte die Person ja dadurch darüber kommen.
Vielen Dank.