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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Geringfügige Beschäftigung nach Renteneintritt

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ist es möglich, dass eine Person (normale sozialversicherungspflichtige Beschäftigung), die am 31.01.2026 in die vorgezogene Altersrente für langjährig und besonders langjährig Versicherte geht, ab dem 01.02.2026 weiterhin bei ihrem bisherigen Arbeitgeber und in derselben Tätigkeit einen Minijob ausübt? Wie sieht es mit der ganzjährigen Betrachtung des Überschreitens der Geringfügigkeitsgrenze aus? Theoretisch könnte die Person ja dadurch darüber kommen.


    Vielen Dank.

  • 02
    RE: Geringfügige Beschäftigung nach Renteneintritt

    Guten Tag,
     
    eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn das regelmäßige Arbeitsentgelt die Geringfügigkeitsgrenze, aktuell 556 EUR im Monat, nicht überschreitet.
     
    Aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht bestehen bei einem Wechsel von einer nicht geringfügig entlohnten Beschäftigung zu einer geringfügig entlohnten Beschäftigung keine Bedenken.
     
    Die Vorbeschäftigung, auch bei dem gleichen Arbeitgeber, hat auf die geringfügig entlohnte Beschäftigung keine Auswirkungen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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