Expertenforum - geringfügige Beschäftigung eines Studenten - Vorlege der Studienbescheinigung

Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    geringfügige Beschäftigung eines Studenten - Vorlege der Studienbescheinigung

    Sehr geehrtes Team,

    wir beschäftigen einen Studenten im Rahmen der Geringfügigkeit. Muss hier die Studienbescheinigung dem Arbeitgeber vorgelegt werden oder ist die Vorlage der der Studienbescheinigung nur im Rahmen Werkstudentenregelung vorgeschrieben.

    Vielen Dank.

  • 02
    RE: geringfügige Beschäftigung eines Studenten - Vorlege der Studienbescheinigung

    Guten Tag,
     
    sofern der Student bei Ihnen eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausübt, ist die Vorlage der Studienbescheinigung nicht notwendig.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

Zur Übersicht

Kontakt zur AOK

Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.