Sehr geehrte Damen und Herren,
ein geringfügig Beschäftigter hat im Rahmen saisonbedingter Tätigkeiten Arbeitszeitguthaben gesammelt. Geplant war der Abbau der Stunden nach der Saison. Der Arbeitnehmer ist arbeitsunfähig erkrankt und das Arbeitsverhältnis endet, sodass die Stunden nicht wie geplant abgebaut werden können. Welche Auswirkungen hat das? Was ist zu beachten?
Mit freundlichen Grüßen
LG Bezüge