Hallo Expertenteam,
ein Pensionär, 67 Jahre alt, übt ab 15.04.2025 eine geringfügige Beschäftigung (Servicekraft Gastronomie) aus. Er ist bei der Postbeamten KK versichert. Muss der Arbeitgeber bei dieser Krankenkasse auch die Pauschalbeiträge an die Knappschaft zahlen oder ist diese Krankenkasse wie eine private KK zu beurteilen?
Danke für Ihre Hilfe