Expertenforum - Geringfügige Beschäftigung

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  • 01
    Geringfügige Beschäftigung

    Hallo Expertenteam,


    ein Pensionär, 67 Jahre alt, übt ab 15.04.2025 eine geringfügige Beschäftigung (Servicekraft Gastronomie) aus. Er ist bei der Postbeamten KK versichert. Muss der Arbeitgeber bei dieser Krankenkasse auch die Pauschalbeiträge an die Knappschaft zahlen oder ist diese Krankenkasse wie eine private KK zu beurteilen?


    Danke für Ihre Hilfe

  • 02
    RE: Geringfügige Beschäftigung

    Guten Tag,
     
    die Postbeamten Krankenkasse ist keine gesetzliche Krankenversicherung nach dem Sozialgesetzbuch. Insofern sind deren Mitglieder PKV-Versicherten gleichzusetzen.
    Für geringfügig entlohnte Beschäftigte, die privat krankenversichert sind, fallen keine Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung an.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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