Hallo Expertenteam,
wir haben geringf. Beschäftigte, die aufgrund ihrer Tätigkeit die Übungsleiterpauschale in Anspruch nehmen. Pro Monat setzen wir die 250,00 € an.
Wir haben jetzt eine Mitarbeiterin gehabt, die eine geringf. Beschäftigung zum 01.05.2024 aufgenommen hat. Bislang hat sie im Jahr 2024 noch keinen Übungsleiter in Anspruch genommen, weshalb sie noch die vollen 3.000 € ausschöpfen kann.
Pro Monat 250,00 € --> für die Zeit vom 01.01. 2024 - 30.04.2024 = 1.000 €, was bislang noch nicht in Anspruch genommen wurde.
Die Mitarbeiterin hat in den Monaten wie folgt gearbeitet:
Mai: 700,00 --> das Programm setzt hier gleich 700,00 € Übungsleiter an
Juni: 800,00 --> das Programm setzt hier gleich 850,00 € Übungsleiter an
Für die Zeit von Januar - Juni wäre ein Übungsleiter (bei 250,00 € pro Monat) für insgesamt 1.500,00 € angesetzt, was mit dem Entgelt erstmal für eine "Verrechnung" angesetzt wurde.
Juli: 500,00 --> das Programm setzt hier reguläre 250,00 € an
Die DEÜV Anmeldung wird erst mit 07.2024 erstellt, da SVpflichtiges Entgelt hier erst aufkommt.
Ist ein anderer Personengruppenschlüssel/Beitragsgruppenschlüssel für die Zeit anzusetzen, wo die Übungsleiterpauschale komplett angesetzt wird. Wir haben die Mitarbeiterin reguläre mit PGR 109 und dem Beitragsgruppenschlüssel 6500 angesetzt.
Vorab besten Dank.
PersobueroSC