Können Sie uns mitteilen, wann eine Genehmigung zur Sonntagsarbeit von den Behörden eingeholt werden muss? Es handelt sich um Sonntagsbeschäftigung in einem Call-Center Betrieb. Danke.
Expertenforum - Genehmigung Sonntagarbeit
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Genehmigung Sonntagarbeit
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RE: Genehmigung Sonntagarbeit
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage.
Nach § 9 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz gilt die sogenannte Sonntagsruhe. Das heißt, Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich von 00:00 bis 24:00 Uhr nicht beschäftigt werden.
Die gesetzlichen Ausnahmen von diesem Sonntagsarbeitsverbot sind in § 10 Abs. 1 ArbZG normiert. Sie müssten bitte prüfen, ob Ihr Callcenter einer der genannten Branchen zugeordnet werden kann. Meines Erachtens dürfte dies allerdings nicht der Fall sein.
Ist danach keiner der Ausnahmetatbestände einschlägig, muss gemäß § 13 ArbZG eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Ohne Kenntnis Ihrer konkreten Umstände kommt möglicherweise eine Genehmigung nach § 13 Abs. 5 ArbZG in Ihrem Fall in Betracht.
Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachexperte Arbeitsrecht
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