Wir schenken einen Mitarbeiter zum Arbeitnehmerjubiläum (25 Jahre) 2 Eintrittskarten für ihn und eine private Begleitung. Der Preis beträgt ohne Versandkosten 57,99 €. Die Karten werden zur Firma gesendet nicht zum Arbeitnehmer und wir übergeben die Eintrittskarten persönlich. Mit Versandkosten beträft der Preis 63,00 €. Kann das Geschenk steuerfrei übergeben werden? Wenn nicht, wie muss der Betrag versteuert werden?
Expertenforum - Gelegenheitsgeschenke sind Sachzuwendungen

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Gelegenheitsgeschenke sind Sachzuwendungen
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RE: Gelegenheitsgeschenke sind Sachzuwendungen
Sehr geehrter Fragesteller,
die Zuwendung an den Mitarbeiter anlässlich des Beschäftigungsjubiläums kann als "Aufmerksamkeit" steuerfrei und außerhalb des Arbeitslohns erfolgen. Im geschilderten Sachverhalt wird auch der (gemäß LStR 19.6 Abs. 1 Satz 2) geltende Betrag von "bis zu 60 Euro" eingehalten, da nach Auffassung der Verwaltung Nebenkosten (wie Versandkosten) dem Wert der Aufmerksamkeit nicht angehören.
Das Geschenk kann folglich steuerfrei übergeben werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachexperte Steuerrecht
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