Expertenforum - Geldwerter Vorteil Wohnung - erste Tätigkeitsstätte Freistellungsphase Altersteilzeit (ATZ)

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  • 01
    Geldwerter Vorteil Wohnung - erste Tätigkeitsstätte Freistellungsphase Altersteilzeit (ATZ)

    Sehr geehrtes Expertenteam,


    ein AN mit Firmenwagen darf diesen während der gesamten Dauer der ATZ - einschließlich der Freistellungsphase - nutzen. Uns stellt sich die Frage, ob wir mit Beginn der Freistellungsphase (01.11.2024) den geldwerten Vorteil Wohnung - erste Tätigkeitsstätte (0,03% Methode) nunmehr aussetzen können. Oder läuft dieser - analog zu Mutterschutz und Elternzeit - weiter, da alle Fehlzeiten wie Urlaub, Krankheit, Kurzarbeit etc. in der Typisierung der 0,03% berücksichtigt sind (BMF-Schreiben vom 03.03.2022: "Wird dem Arbeitnehmer ein betriebliches Kraftfahrzeug dauerhaft zur Nutzung für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte überlassen, so findet die 0,03 %-Regelung auch Anwendung für volle Kalendermonate, in denen das Fahrzeug tatsächlich nicht für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt wird. Der pauschale Nutzungswert ist auch dann anzusetzen, wenn aufgrund arbeitsvertraglicher Vereinbarung oder anderer Umstände Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte nicht arbeitstäglich anfallen (z. B. aufgrund Teilzeitvereinbarung, Homeoffice, Dienstreisen, Kurzarbeit, Auslandsaufenthalt)".

    Bei der ATZ besteht allerdings keinerlei Arbeitspflicht mehr bzw. ist aufgrund der erforderlichen Halbierung der Arbeitszeit auch nicht erlaubt.


    Vielen Dank für Ihre Einschätzung.


    Freundliche Grüße

    Personalabteilung (PA)

  • 02
    RE: Geldwerter Vorteil Wohnung - erste Tätigkeitsstätte Freistellungsphase Altersteilzeit (ATZ)

    Sehr geehrter Fragesteller,


    wie von Ihnen vermutet, besteht wegen des pauschalierenden Charakters der 0.03%-Methode auch in der Freistellungsphase der Altersteilzeit keine Ausnahme. Auch diese Zeiten sind bei pauschaler Versteuerung des Nutzungsvorteils zu berücksichtigen.

    Allerdings kann - einheitlich für das gesamte Kalenderjahr - die konkrete Erfassung der Nutzungsvorteile gewählt werden.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

  • 03
    RE: Geldwerter Vorteil Wohnung - erste Tätigkeitsstätte Freistellungsphase Altersteilzeit (ATZ)

    Sehr geehrtes Expertenteam,


    vielen Dank für Ihre Antwort. In den vollen Kalenderjahren haben wir uns entschieden, die 0,002% Methode anzuwenden. Es sind monatlich die Anzahl der Tage datumsgenau zu melden, an denen der AN zur ersten Tätigkeitsstätte fuhr (in der Regel 0 Tage da Freistellung).

    Noch eine Frage:

    Für das Kalenderjahr des Übergangs von der Arbeits- in die Freistellungsphase wollen wir ein Nutzungsverbot für Fahrten Wohnung - erste Tätigkeitsstätte aussprechen mit entsprechendem Hinweis arbeitsrechtlicher Konsequenzen, wenn dies doch der Fall sein sollte.

    Wäre das aus Ihrer Sicht möglich, analog zum Nutzungsverbot der Privatnutzung, wenn der AG glaubhaft und ernsthaft dieses ausspricht?


    Nochmals besten Dank!

    MfG

    Personalabteilung (PA)

  • 04
    RE: Geldwerter Vorteil Wohnung - erste Tätigkeitsstätte Freistellungsphase Altersteilzeit (ATZ)

    Sehr geehrter Fragesteller,


    die vorgeschlagene Gestaltung (Verbot der Fahrzeugnutzung für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte) wäre nach unserer Einschätzung steuerlich anzuerkennen.


    Allerdings existiert, soweit ersichtlich, dafür bisher keine Stellungnahme der Finanzverwaltung. Zur Absicherung im Einzelfall könnte sich deshalb empfehlen, eine Anrufungsauskunft des Betriebstätten-Finanzamts nach § 42e EStG einzuholen.


    Das Nutzungsverbot sollte schriftlich erklärt und die Kenntnisnahme/Akzeptanz durch den Arbeitnehmer durch Gegenzeichnung bestätigt sein.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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