Hallo Zusammen,
1 Familienheimfahrt pro Woche ist bei Vorliegen einer doppelten Haushaltsführung steuer- und sozialversicherungsfrei. Wie berechnet sich der geldwerte Vorteil wenn jedoch keine doppelte Haushaltsführung vorliegt (z. B. bei einem ledigen Mitarbeiter der noch in der elterlichen Wohnung in seinem alten Kinderzimmer wohnt).
Ist folgendes Beispiel richtig:
Bruttolistenpreis x 0,002 % x km Zweitwohnsitz zum Hauptwohnsitz x Anzahl der Fahrten
40.000 € x 0,002 % x 200 km x 4 Fahrten = 640 € geldwerter Vorteil
Danke für Ihre Antwort
Freundliche Grüße