Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Gehaltsumwandlung

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ein Arbeitnehmer hat ein Gehalt von monatl. 900,00 € Brutto, also es besteht SV-Pflicht im

    Übergangsbereich. Nun hat der Arbeitnehmer ein Leasingfahrrad und wandelt dies mit 363,68€ um.

    Geldw. Vorteil 25 €. Nun ist das steuerpfl. Entgelt 561,32 € und das beitragspfl. für den Arbeitnehmer im Übergangsbereich 377,57 €. Frage: Ist dies Arbeitsverhältnis noch sv-pflichtig oder ist dies eine geringfügige Beschäftigung. Vielen Dank.

  • 02
    RE: Gehaltsumwandlung

    Guten Tag,
     
    eine Gehaltsumwandlung zugunsten eines geleasten Fahrrades ist grundsätzlich zulässig und mindert das sozialversicherungspflichtige Bruttoentgelt des Arbeitnehmers, so dass in solchen Fällen das, um die Entgeltumwandlung verminderte Arbeitsentgelt zugrunde zu legen ist. Dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt hinzuzurechnen ist der geldwerte Vorteil, der sich aus der Nutzung des Fahrrades ergibt.
     
    Sofern in Ihrem Fall dann die Geringfügigkeitsgrenze unterschritten wird, liegt keine versicherungspflichtige Beschäftigung mehr vor.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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