Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Arbeitnehmer hat ein Gehalt von monatl. 900,00 € Brutto, also es besteht SV-Pflicht im
Übergangsbereich. Nun hat der Arbeitnehmer ein Leasingfahrrad und wandelt dies mit 363,68€ um.
Geldw. Vorteil 25 €. Nun ist das steuerpfl. Entgelt 561,32 € und das beitragspfl. für den Arbeitnehmer im Übergangsbereich 377,57 €. Frage: Ist dies Arbeitsverhältnis noch sv-pflichtig oder ist dies eine geringfügige Beschäftigung. Vielen Dank.