Hallo Expertenteam,
der Arbeitgeber kauft ein Handy. Das Handy wird dem Mitarbeiter mit einer Vereinbarung zur Gehaltsumwandlung überlassen.
Wie sieht dies sv-rechtlich aus?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Fachportal für Arbeitgeber
Kontakt zur AOK
Die Kontaktdaten der AOK unterscheiden sich regional. Bitte wählen Sie Ihre regionale AOK aus, um die passenden Kontaktinformationen zu erhalten.
Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.
Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.
Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.
Hallo Expertenteam,
der Arbeitgeber kauft ein Handy. Das Handy wird dem Mitarbeiter mit einer Vereinbarung zur Gehaltsumwandlung überlassen.
Wie sieht dies sv-rechtlich aus?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Guten Tag,
grundsätzlich sind dem Arbeitnehmer überlassene Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten steuerfrei und damit
auch beitragsfrei in der Sozialversicherung, sofern diese zusätzlich zu Löhnen und Gehältern gezahlt werden.
Bei einer Gehaltsumwandlung ist die Voraussetzung der Zusätzlichkeit nicht gegeben. Insoweit ist neben dem Barlohnanspruch
der Sachbezug mindestens in Höhe der Gehaltsumwandlung der Beitragspflicht zu unterwerfen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
Um ein neues Thema im Expertenforum zu eröffnen, müssen Sie sich im AOK Fachportal für Arbeitgeber einloggen.
Jetzt einloggen:
Sie sind noch nicht registriert?
Persönliche Ansprechperson
Kontaktformular