Ein Mitarbeiter ist seit einigen Wochen krank und hat bereits am 27.11. die Lohnfortzahlung überschritten. Die letzte vorliegende Folgebescheinigung endet am 27.12.
Die Gehaltsabrechnungen müssen bereits am 21.12. vorbereitet werden, bevor der AG erfährt, ob die Krankmeldung verlängert wird.
Muss der AG bei der Abrechnung die Tage vom 28.-31.12. als Gehalt abrechnen, oder kann er bei der Abrechnung davon ausgehen, dass die Krankmeldung verlängert wird und erst im Folgemonat ggf. eine Korrektur vornehmen?