Expertenforum - Geburtsurkunde Syrien

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  • 01
    Geburtsurkunde Syrien

    Hallo,


    ich habe von einem neuen Mitarbeiter der die syrische Nationalität hat, Geburtsurkunden in Syrisch (zumindest gehe ich davon aus, dass es sich dabei um Geburtsurkunden seiner Linder handelt). Muss ich auf eine amtliche Übersetzung bestehen (oder ähnliches?), um ihm seine Kinder anrechnen zu können? (Bsw. Kind krank und Kinderlosenzuschlag)


    Wie ist hier zu verfahren?


    Vielen Dank und liebe Grüße


     

  • 02
    RE: Geburtsurkunde Syrien

    Hallo Anja R.,
     
    das Kinderberücksichtigungsgesetz schreibt keine konkrete Form des Nachweises der Elterneigenschaft vor. Es werden alle Nachweise (Urkunden oder Bescheide) berücksichtigt, die geeignet sind, zuverlässig die Elterneigenschaft des Arbeitnehmers zu belegen.
    Ein geeigneter Nachweis ist nach unserer Auffassung u. a. die (übersetzte) Geburtsurkunde des Kindes.
     
    Die Beurteilung ist im Einzelfall für den Arbeitgeber nicht immer einfach. Bestehen Zweifel an der Elterneigenschaft, sollten Sie sich eine Bestätigung der zuständigen Pflegekasse einholen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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