Hallo,
ich habe von einem neuen Mitarbeiter der die syrische Nationalität hat, Geburtsurkunden in Syrisch (zumindest gehe ich davon aus, dass es sich dabei um Geburtsurkunden seiner Linder handelt). Muss ich auf eine amtliche Übersetzung bestehen (oder ähnliches?), um ihm seine Kinder anrechnen zu können? (Bsw. Kind krank und Kinderlosenzuschlag)
Wie ist hier zu verfahren?
Vielen Dank und liebe Grüße