Liebes Expertenteam,
wird ein Kind, das am 1. Februar 25 Jahre alt wird, im Februar noch beim Pflegeversicherungsabschlag berücksichtigt? (Die Mitarbeiterin hat mehrere Kinder unter 25).
Vielen Dank.
Fachportal für Arbeitgeber
Kontakt zur AOK
Die Kontaktdaten der AOK unterscheiden sich regional. Bitte wählen Sie Ihre regionale AOK aus, um die passenden Kontaktinformationen zu erhalten.
Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.
Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.
Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.
Liebes Expertenteam,
wird ein Kind, das am 1. Februar 25 Jahre alt wird, im Februar noch beim Pflegeversicherungsabschlag berücksichtigt? (Die Mitarbeiterin hat mehrere Kinder unter 25).
Vielen Dank.
Guten Tag,
der Abschlag gilt bis zum Ablauf des Monats, in dem das jeweilige Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat. Das 25. Lebensjahr wird einen Tag vor dem 25. Geburtstag vollendet.
Daraus folgt, dass in Ihrem Fall der Abschlag im Februar nicht mehr Berücksichtigung findet.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
Um ein neues Thema im Expertenforum zu eröffnen, müssen Sie sich im AOK Fachportal für Arbeitgeber einloggen.
Jetzt einloggen:
Sie sind noch nicht registriert?
Persönlicher Ansprechpartner
E-Mail-Service