Expertenforum - Geburtstag am 1. des Monats/Pflegeversicherungsabschlag

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  • 01
    Geburtstag am 1. des Monats/Pflegeversicherungsabschlag

    Liebes Expertenteam,


    wird ein Kind, das am 1. Februar 25 Jahre alt wird, im Februar noch beim Pflegeversicherungsabschlag berücksichtigt? (Die Mitarbeiterin hat mehrere Kinder unter 25).


    Vielen Dank.

  • 02
    RE: Geburtstag am 1. des Monats/Pflegeversicherungsabschlag

    Guten Tag,
     
    der Abschlag gilt bis zum Ablauf des Monats, in dem das jeweilige Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat. Das 25. Lebensjahr wird einen Tag vor dem 25. Geburtstag vollendet.
    Daraus folgt, dass in Ihrem Fall der Abschlag im Februar nicht mehr Berücksichtigung findet.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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