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  • 01
    FSJ - zusätzlicher Verdienst beim gleichen Arbeitgeber

    Guten Tag,

    eine Mitarbeiterin bei uns, die ein FSJ macht, würde gerne eine geringfügige Nebentätigkeit bei uns, also beim gleichen Unternehmen aufnehmen. Insg. wäre sie monatlich trotzdem noch unter 644EUR. Allerdings würde alles mit dem PGR 123 gemeldet werden. Ist das grundsätzlich möglich oder müssten wir sie dann anders melden und die Vergütung SV-Pflichtig für den Mitarbeiter machen?

    Vielen Dank vorab für Ihre Hilfe.

    MfG

  • 02
    RE: FSJ - zusätzlicher Verdienst beim gleichen Arbeitgeber

    Guten Tag,
     
    grundsätzlich werden freiwillige soziale Jahre sozialversicherungsrechtlich wie normale Beschäftigungsverhältnisse beurteilt.
     
    Insoweit ist eine geringfügige Beschäftigung neben der Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahrs getrennt voneinander nicht möglich. In der Sozialversicherung ist regelmäßig von einem einheitlichen Beschäftigungsverhältnis auszugehen. Ausnahmen sind hier nicht vorgesehen.
     
    Da eine geringfügige Beschäftigung im Rahmen des Jugendfreiwilligendienstes nicht möglich ist, unterliegt der Fall aus Ihrer Frage der Sozialversicherungspflicht und muss weiter mit der Personengruppe 123 gemeldet und entsprechend abgerechnet werden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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